Wirksamkeitsüberprüfung

Die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen ist zu überprüfen, gegebenenfalls nachzubessern und das Ergebnis zu dokumentieren.

 

1. Messung der Gefahrstoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz (siehe TRGS 402)

  • Schweißarbeitsplätze: Alveolengängige Staubfraktion relevant
  • Mischarbeitsplätze: Einatembare Staubfraktion relevant
  • Chrom-Nickelverbindungen benötigen gesonderte Ermittlung

 

2. Vergleich mit Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW)

  • Gibt es keinen stoffspezifischen Grenzwert (für Mangan, Kupfer etc.), dann gilt der Allgemeine Staubgrenzwert (AGSW) :
  • 1,25 mg/m³ für die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub)
  • 10 mg/m³ für die einatembare Staubfraktion (E-Staub)
  • Für KMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend) gilt das Minimierungsgebot
  • Bei Überschreitung: Weitere bzw. geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und Gefährdungsbeurteilung erneut ausführen

 

 

 



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