Leider sind wir aufgrund einer Telefon- und Internet-Störung aktuell telefonisch nicht erreichbar und können auch nicht auf E-Mails antworten. In dringenden Fällen kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter im Außendienst:
Deutschland:
Alexander te Poele +49 170 2214 452
Gerd Amerongen +49 170 2214 414
Julian Teichrib +49 170 2214 487
Felix Mack +49 170 9394 576
Andreas Effing +49 170 2214 418
Österreich, Schweiz:
Frederic Hermann +49 171 7641 297
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Im Frühjahr 2020 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Neufassung der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Sie konkretisiert, welche technischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in welcher Rangfolge ergriffen werden müssen, um die Mitarbeiter effektiv zu schützen. Gegenüber der früheren Version wird die Bedeutung der Punktabsaugung nochmal hervorgehoben:
Arbeitsschutzgesetz, § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen"
Gefahrstoffverordnung, GefStoffV Anhang I Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“
>> zu 2. Gefährungsbeurteilung
>> zu 3. Maßnamen zur Schweißraucherfassung
>> zu 4. Wirksamkeitsüberprüfung und allgemeinem Staubgrenzwert
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