Die Gefährdungsbeurteilung

Werden bei Tätigkeiten (Schweißen) Gefahrstoffe (Schweißrauch) freigesetzt, sind die damit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln:

 

1. Art der Luftverunreinigung / des Schweißrauchs, vor allem beeinflusst durch:
  • Arbeitsverfahren
  • Zusatzwerkstoff

 

2. Ermittlung der gesundheitsgefährlichen Eigenschaften der Schweißrauchbestandteile:
  • Atemwegs- und lungenbelastende Stoffe (z. B. Eisenoxide, Aluminiumoxid)
  • Toxische oder toxisch-irritative Stoffe (z. B. Manganoxid, Kupferoxid, Zinkoxid)
  • krebserzeugende Stoffe (z. B. Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxid)

 

3. Ermittlung der Emissionsrate in Abhängigkeit vom Verfahren
  • Niedrig (< 1 mg/s) z.B. UP-Schweißen, Gasschweißen, WIG-Schweißen
  • Mittel (1-2 mg/s) z.B. Laserschweißen ohne Zusatzwerkstoff, Energiearmes Schutzgasschweißen
  • Hoch (2-25 mg/s) MIG/MAG-Schweißen, LBH-Schweißen, Fülldrahtschweißen mit Schutzgas
  • Sehr hoch (>25 mg/s) Fülldrahtschweißen ohne Schutzgas, Plasmaschneiden

 

4. Ermittlung der Arbeitsbedingungen
  • Räumliche Bedingungen
  • Kopf- und Körperposition in Zwangshaltung
  • Schweißdauer

 

 

>> zu 1. Überblick
>> zu 3. Maßnamen zur Schweißraucherfassung
>> zu 4. Wirksamkeitsüberprüfung und allgemeinem Staubgrenzwert



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