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Fördermittel der BAFA für Absaugtechnik im Überblick

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen, die Einzel-, Ersatz- oder Neuinvestitionen in hocheffiziente Technologien wie KEMPER Schweißrauch-Absaugsysteme vornehmen und damit nachhaltig CO2 Emissionen einsparen.

Sichern Sie sich eine Förderung von bis zu 40 % Ihrer Investitionssumme.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

KMU - Kleine und mittlere Unternehmen 
Mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Netto-Jahresumsatz unterhalb von 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € können bis zu 40 % Förderung erhalten. *

Nicht KMU 
Große und sonstige Unternehmen erhalten bis zu 30 % Förderung.*

*Je nach Förderprogramm erfolgt die Berechnung der Förderung anhand der effektiven Investition (BAFA Modul 1) oder anhand der Energieeinsparung pro Tonne CO2 (BAFA Modul 4).

Förderung BAFA Modul 1 - Einzelmaßnahmen

Voraussetzung

  • Die Beantragung erfolgt vor der Investition durch das Unternehmen oder einen Energieberater
  • Die Bewilligung der Förderung liegt vor dem Vorhabenbeginn vor. Danach kann mit dem Vorhaben begonnen werden, auf eigenes finanzielles Risiko auch bereits vor der Bewilligung.
  • Die Mindestinvestition beträgt 2.000 €

Was wird gefördert?

  • Einzelmaßnahmen wie energieeffiziente Ventilatoren mit Antrieb und Frequenzumrichter
  • Nebenkosten wie Aufstellung, Montage und Anschluss. (max. zusätzlich 30 % der förderfähigen Anlagenkosten)

Förderung BAFA Modul 4 – Technische Systeme

Voraussetzung

  • Die Beantragung erfolgt vor der Investition mit einem energiebezogenen Einsparkonzept von Anlagen und Prozessen durch einen von der BAFA zertifizierten Energieberater
  • Die Bewilligung der Förderung liegt vor dem Vorhabenbeginn vor
  • Die Amortisationszeit der Investition unterschreitet drei Jahre nicht

Was wird gefördert?

  • Die Gesamtinvestition: Dazu zählen neben Absauganlagen und Raumlüftungssystemen auch die Anlagenperipherie wie Lüftungskanäle oder Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Nebenkosten wie Aufstellung, Montage, Anschluss und Energieberaterkosten

 

Berechnungsgrundlagen der Fördersumme

Die jährliche Energieeinsparung wird in Tonnen CO2-Einsparung ausgewiesen. Dabei ist die Förderung durch die Höhe der jährlichen Einsparung gedeckelt. Die Förderung beträgt 500,- € pro t CO2 und 900,- € pro t CO2 für KMU.

Bei einer Ersatzinvestition erfolgt die Berechnung durch die Bilanzierung des Ausgangs- und Planzustandes. Bei Neuinvestitionen zwischen der Plananlage und einem technisch vergleichbaren Referenzsystem ohne besondere Anforderungen an die Energieeffizienz. 

 

Beispielrechnung Modul 4 - Anlagen-Neuinvestition KMU 

Plananlage:    Absauganlage inkl. Peripherie für eine Schweißerei mit Umluftbetrieb und Frequenzumrichter zur automatischen Volumenstromregelung für alle Arbeitsplätze 

Referenzsystem:    Absauganlage mit Abluftbetrieb und ohne Frequenzumrichter

Jährliche Wärme- und Energieeinsparung durch die Plananlage: 20 t CO2

Sie haben Interesse und planen in naher Zukunft eine Ersatz- oder Neuinvestition in hocheffiziente Absaug- oder Lüftungsanlagen? Kontaktieren Sie uns einfach unter Tel +49 (0) 2564 – 68 0 oder unter mail@kemper.eu. WIr beraten Sie gern!

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