Leider sind wir aufgrund einer Telefon- und Internet-Störung aktuell telefonisch nicht erreichbar und können auch nicht auf E-Mails antworten. In dringenden Fällen kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter im Außendienst:
Deutschland:
Alexander te Poele +49 170 2214 452
Gerd Amerongen +49 170 2214 414
Julian Teichrib +49 170 2214 487
Felix Mack +49 170 9394 576
Andreas Effing +49 170 2214 418
Österreich, Schweiz:
Frederic Hermann +49 171 7641 297
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die internationale Norm zur Prüfung von Schweißrauchfiltergeräten beschreibt die Anforderungen, die hinsichtlich Bedienbarkeit, Erfassung und Abscheidegrad an Geräte gestellt werden. Für hochlegierte Stähle fordert diese Norm einen Abscheidegrad gegenüber Schweißrauch von mindestens 99%: Die Schweißrauchabscheideklasse W3. Mit entsprechend geprüften und zertifizierten Geräten gefilterte Luft darf in Deutschland auch bei der Verarbeitung von hochlegierten Edelstählen in den Arbeitsraum zurückgeführt werden. In anderen Ländern gilt das W3-Zertifikat, das vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit (IFA) in Sankt Augustin vergeben wird, als Qualitätsmerkmal.
Die Grundlage für diese Prüfung stellte bis Mitte 2020 die Normenreihe ISO 15012 dar. Sie wurde unter der Nummer ISO 21904 grundlegend überarbeitet und reorganisiert. Die neue Normenreihe erschien im Juni 2020. Prüfungen führt das IFA seitdem nach der deutschen Ausgabe der Norm DIN EN ISO 21904 durch. Bestehende Zertifikate nach der DIN EN ISO 15012 behalten bis zum jeweiligen Ablaufdatum ihre Gültigkeit und erlauben in Deutschland weiterhin den Betrieb der Geräte mit Reinluftrückführung.
Abhängig von Art und Größe der Erfassungseinrichtung (bspw. von Absaughaube oder Absaugbrenner) sind bestimmte Luftgeschwindigkeiten im Saugfeld vorgeschrieben. Daraus ergeben sich Mindestabsaugleistungen, die in der neuen Norm ISO 21904 erstmals auch für Schweißbrenner mit integrierter Absaugung festgelegt wurden.
Ein leichtgängiger und einfach zu positionierender Absaugarm ist ein Sicherheitsaspekt. Ist der Absaugarm schwergängig, wird er weniger häufig nachgeführt und Schweißrauch nicht erfasst. Daher regelt die neue Norm ISO 21904 auch die nötige Kraft zum Bewegen von Absaugarmen.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Überarbeitung ergibt sich aus dem Geltungsbereich. Die Norm ISO 21904 gilt nur für Absauganlagen. Diese setzen das Vorhandensein einer Erfassungseinrichtung, zum Beispiel eine Absaughaube, voraus. Solche Erfassungseinrichtungen sind bei Raumlüftungssystemen wie Filtertürmen oder bei einer Ansaugung der Raumluft über eine Rohrleitung mit Lüftungsgittern nicht gegeben. Aus diesem Grund erhalten Raumlüftungssysteme kein W3-Zertifikat mehr. Allerdings gilt auch hier: Bestehende DIN EN ISO 15012 Zertifikate behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf, können danach aber nicht mehr verlängert werden.
Nutzen Sie das unten stehende Suchfeld, um nach Produkten, Dienstleistungen und Informationen auf Kemper.eu zu suchen.
schließenFüllen Sie einfach das Formular aus. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.