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Aus rein arbeitsmedizinischer Sicht ist da was dran. Doch worum geht es? Dass der allgemeine Staubgrenzwert bei 1,25 mg/m³ in Deutschland liegt, ist allseits bekannt und die Einhaltung wird in vielen Betrieben schon als beachtliche Hürde angesehen. Im Gegensatz zum Manganwert ist diese Hürde aber gerade einmal Knie hoch, während man für die Überwindung der Manganwert-Hürde schon ein Trampolin benötigen würde.
Zurück zum Anfang: Der Grenzwert für Mangan (E-Staub) wurde 2015 von 0,5mg/m³ auf 0,2 mg/m³ abgesenkt. Soweit so gut. Das eigentliche Problem liegt bei den sehr feinen, also den alveolengängigen Stäuben von Mangan. Diese führen zu Parkinson-ähnlichen Symptomen, sodass ein neuer Grenzwert für diese A-Stäube von 0,02 mg/m³ festgesetzt worden ist. Das ist gegenüber dem Ursprungswert eine Reduzierung um 96 Prozent und damit ein echtes Brett für den Arbeitsschutz. Die Orientierung vieler Betriebe zielt auf das vermeintliche Minimalziel des allgemeinen Staubgrenzwerts von 1,25 mg/m³ ab. Damit ist aber längst nicht gewährleistet, dass auch der Grenzwert für Mangan eingehalten wird. In diesem Fall reicht es nicht aus, dass ein gutes Turnierpferd nur so hoch springt, wie es muss. Im Gegenteil: Der Anspruch eines guten Schweißbetriebs sollte es sein, die Hürde für Grenzwerte wie kleine Stöcker aussehen zu lassen.
Der Grenzwert für Mangan ist bereits heute ebenso verbindlich wir der allgemeine Staubgrenzwert. Dazwischen gibt es keinen zeitlichen Versatz. Der Unterschied: Mangan hatte man lange Zeit nur nicht so auf dem Schirm. Weil die 0,5 mg/m³ praktisch nie überschritten wurden, hatte man die Mangankonzentration vor 2015 nur selten gemessen. Daher gab es kaum Informationen darüber, wie hoch der Wert tatsächlich ist – er lag schließlich so gut wie immer unter der Grenze. Erst nach der Absenkung wurde die Mangankonzentration häufiger und inzwischen regelmäßig gemessen. Weil der Grenzwert für Mangan auch bei Einhaltung des allgemeinen Staubgrenzwertes oft noch um Faktor 3 bis 5 überschritten ist, stellt er inzwischen die eigentliche Hürde dar. Dass der allgemeine Staubgrenzwert eingehalten ist, hilft dem Betrieb da auch nicht.
Doch was müssen Schweißbetriebe unternehmen, um die Grenzwerte einzuhalten? Zunächst sollte der Status Quo überprüft werden. Dafür können Betriebe die Expertise eines Luftreinhaltungsexperten hinzuziehen, um sämtliches Potenzial ausschöpfen zu können. Von modernen Punktabsauggeräten oder Absaugbrennern über die Ergänzung von Raumlüftungssystemen bis hin zu räumlichen Trennungen gibt es viele Möglichkeiten den maximalen Schutz für die Mitarbeiter zu erzielen. Darüber hinaus sollten Mitarbeiter durch regelmäßige Schulungen über die Gefahren von Schweißrauch sensibilisiert werden. Insbesondere aus dem Grund, dass am Ende oft die eigene Bereitschaft des Schweißers sich und seine Kollegen vor den Gefahren zu schützen, über den Erfolg zur deutlichen Unterschreitung von Grenzwerten entscheidet.
Fest steht: Wer sich frühzeitig mit der Umsetzung eines leistungsfähigen Luftreinhaltungskonzepts beschäftigt, garantiert höchste Gesundheitsvorkehrungen, die weit unter dem allgemeinen Staubgrenzwert liegen. Absaugexperten wie KEMPER können bei der Realisierung unterstützen – sowohl technisch als auch beratend. Gemeinsam packen wir es an, sodass Schweißen auch in Zukunft legal bleiben wird.
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